Förderzuschuss im Bereich Klimaschutzinitiative - Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Wenn Sie in Kommunen Vorhaben zur Minderung von Treibhausgasen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert strategische und investive Klimaschutzvorhaben in Kommunen.

Gefördert werden

  • strategische Klimaschutzmaßnahmen:
    • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
    • Energiemanagementsysteme
    • Umweltmanagementsysteme
    • Energiesparmodelle
    • kommunale Netzwerke
    • Machbarkeitsstudien
    • Klimaschutzkoordination
    • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
    • integrierte Vorreiterkonzepte
    • Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
    • kommunale Wärmepläne
  • investive Klimaschutzmaßnahmen:
    • Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen
    • Innen- und Hallenbeleuchtung
    • raumlufttechnische Anlagen
    • klimafreundliche Mobilität
    • klimafreundliche Abfallwirtschaft
    • klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
    • klimafreundliche Trinkwasserversorgung
    • Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen in Rechenzentren
    • weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie hier.