Hessischer Messestand
© Niccolò Margutti

Gruppen-/Einzelförderung

Hessens Wirtschaft weiß offene Grenzen und Märkte zu schätzen

Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen

Unterstützt wird die Beteiligung von hessischen mittelständischen Unternehmen sowie Angehörigen freier Berufe an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland. Die Förderungen dienen der Starthilfe zur Erschließung sowie der Wahrung und Festigung neuer Märkte, der Steigerung der Absatzchancen sowie der Wirtschaftswerbung für Hessen. Gefördert werden können Einzelunternehmen.

Die Unterstützung bei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen im Inland sowie im Bereich von Europäischer Union (EU) und European Free Trade Association (EFTA) kommt in erster Linie dem Handwerk bzw. Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten zugute Gefördert werden können Gruppen von mindestens drei Unternehmen.

Förderberechtigt sind entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen in Teil II kleine und mittlere Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie andere Projektträger, soweit sie Träger von Rechten sein können.

"Die Hessische Landesregierung unterstützt Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer auf Ihrem Weg in die globalen Märkte. Wenn Sie sich auf internationalen Messen und Ausstellungen präsentieren wollen, übernimmt das Land einen Teil der Kosten. Oder kann Ihnen auf einem von uns organisierten Gemeinschaftsstand günstige Konditionen bieten."

Tarek Al-Wazir
Tarek Al-WazirHessischer Wirtschaftsminister

Förderung von Beteiligungen an Messen und Ausstellungen

Förderung von Beteiligungen an Messen und Ausstellungen

Förderung von Beteiligungen an Messen und Ausstellungen

Erscheinungsdatum

09.09.2020

Kompetenzfelder

Außenwirtschaft, Messen

Download (PDF, 471,04 KIB)


Ansprechpartner

Dr. David Eckensberger

Dr. David Eckensberger

Abteilungsleiter Internationale Angelegenheiten

Abteilung

Internationale Angelegenheiten

+49 611 95017 8326