Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen
Unterstützt wird die Beteiligung von hessischen mittelständischen Unternehmen sowie Angehörigen freier Berufe an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland. Die Förderungen dienen der Starthilfe zur Erschließung sowie der Wahrung und Festigung neuer Märkte, der Steigerung der Absatzchancen sowie der Wirtschaftswerbung für Hessen. Gefördert werden können Einzelunternehmen.
Die Unterstützung bei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen im Inland sowie im Bereich von Europäischer Union (EU) und European Free Trade Association (EFTA) kommt in erster Linie dem Handwerk bzw. Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten zugute Gefördert werden können Gruppen von mindestens drei Unternehmen.
Förderberechtigt sind entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen in Teil II kleine und mittlere Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie andere Projektträger, soweit sie Träger von Rechten sein können.